Anmeldung für 2023/2024 und 2024/2025
Liebe Eltern, Sie können ab sofort ihre Vornameldungen sowohl für 2023/2024, als auch für 2024/2025 abgeben. Bitte beachten Sie unsere Aufnahmekriterien.
Voranmeldung
Jede Familie, die einen Hortplatz benötigt, muss ihr Kind erst einmal im Hort schriftlich voranmelden. Dieses Formular können Sie vormittags im Hort persönlich abholen oder gleich hier
herunterladen und uns zukommen lassen.
Sollte der Hortplatz nicht beansprucht werden, ziehen Sie bitte Ihre Voranmeldung ebenfalls schriftlich zurück.
Die Abgabe des Formulars ist noch keine Zusage für den Hortplatz! (Siehe "Platzvergabe")
Aufnahmekriterien
Bevorzugte Aufnahme durch folgende Kriterien
▪ Berufstätigkeit durch beide Elternteile (Vollzeit oder Teilzeit min. 30 Stunden/Woche)
▪ Allein erziehend und berufstätig
▪ Kinder aus Einrichtungen der Kirchengemeinde St. Markus
▪ Schule: Adalbert-Stifter Schule, Montessori-Schule, Sonderpädagogisches Förderzentrum (Diafö), Erlangen
Platzvergabe
Kurz nach Weihnachten wird von uns telefonisch mitgeteilt, ob Ihr Kind einen Hortplatz erhält.
Ihre mündliche Zusage gilt als verbindlich.
Sollten Sie bis zu den Faschingsferien noch keine Zusage von uns erhalten haben, stehen Sie weiterhin auf unserer Warteliste.
Voranmelde- und Vertragsgespräch
Im Voranmeldegespräch, möglichst Vormittags, können Sie unsere Einrichtung kennen lernen. Unser Fachpersonal führt Sie durch unseren Kinderhort und steht Ihnen für Fragen offen.
Sie lernen unsere pädagogische Arbeit kennen und erhalten vorab Informationen.
Auch Ihr Kind kann in den Hort hineinschnuppern. Es ist uns wichtig, dass es seine neuen Räumlichkeiten und Bezugspersonen kennen lernt. Dazu vereinbaren Sie bitte ebenfalls einen Termin.
Die Kinderhortleitung wird mit Ihnen telefonisch einen Termin für das Vertragsgespräch vereinbaren.
Gemeinsam gehen wir folgende Unterlagen durch:
▪ Erster Informationsbrief an die Eltern
▪ Betreuungsvertrag
▪ Buchungsbeleg
▪ Anmeldung zum Mittagessen
▪ Merkblatt zum Infektionsschutzgesetz
▪ Ordnung für Tageseinrichtungen der Evang. St. Markus Gemeinde
▪ Einzugsermächtigung
Die Anmeldung ist rechtskräftig, sobald alle Unterlagen vollständig ausgefüllt sind und dem Kinderhort vorliegen.